Da die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden, sind meine Leistungen vom Patienten/von der Patientin selbst (bzw. seinen Angehörigen) zu tragen.
Informationen, ob Ihre private Kranken- bzw. Zusatzversicherung die Kosten für eine orthoptische Diagnostik oder Therapie übernimmt, bitte ich Sie mit Ihrer Versicherung direkt abzuklären.
Wie melde ich mich an?

Benötige ich eine ärztliche Verordnung? Nein, es ist jedoch ein aktueller augenärztlicher Befund (höchstens 3 Monate alt) erforderlich.
Kosten:
- orthoptische Visualtherapie € 70.- pro Einheit (45 Min.)
- CVI – Abklärung (visuelle Wahrnehmungsstörungen) € 200.-
Ablauf einer CVI-Abklärung
Sie erhalten bei der Terminvereinbarung einen Fragebogen per mail. Diesen bitte spätestens eine Woche vor der Untersuchung ausgefüllt an mich retournieren. Aufgrund der Auswertung des vorab abgegebenen Fragebogens werden individuelle Untersuchungsmaterialien vorbereitet. Der augenärztliche Befund sowie weitere relevante Ergebnisse von diversen Untersuchungen (Kinder- bzw. Entwicklungspsychologie, Ergotherapie, Logopädie, Legasthenie etc.) bitte auch übermitteln.
Es erfolgt eine Vorbesprechung (meist telefonisch) mit den Eltern/Bezugspersonen des Kindes und dann die Untersuchung in der Praxis Naschmarkt mit den CVI-Materialien CVI-Box 2 © orthoptik austria Version 4.0 (Dauer ca. 60-90 Minuten).
Einige Tage bis eine Woche später findet das Abschlussgespräch statt (oft auch telefonisch). Die Ergebnisse werden erläutert und Empfehlungen und Strategien zur Erstellung eines Förderplans sowie zur Verbesserung der Rahmenbedingungen werden gegeben. Die Anwesenheit des Kindes ist bei diesem Gespräch meist nicht mehr nötig.
Gerne erhalten Sie natürlich auch einen ausführlichen schriftlichen Befund zur Vorlage bei Pädagog*innen, Psycholog*innen oder Therapeut*innen inklusive Vorschläge für diverse Hilfsmittel, Fördermaßnahmen und diverse Übungsblätter oder Spiele.